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29.11.2011
In gleich drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Fotovoltaikanlage geäußert. Danach ist ein (privater) Betreiber einer Fotovoltaikanlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. Somit ist er grundsätzlich zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wenn die Aufwendungen mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen.

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